- Das Recht auf Schadensersatz gemäß Artikel 5 gilt nur für die folgenden Arten von Schäden:
- Tod oder Körperverletzung, einschließlich medizinisch anerkannter Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit;
- Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, mit Ausnahme
- des fehlerhaften Produkts selbst,
- eines Produkts, das durch eine fehlerhafte Komponente beschädigt wurde, die vom Hersteller dieses Produkts oder unter der Kontrolle dieses Herstellers in das Produkt integriert oder mit diesem verbunden wurde,
- von Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden;
- Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht für berufliche Zwecke verwendet werden.
- Der Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 5 deckt alle Vermögensschäden ab, die sich aus den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Schäden ergeben. Der Anspruch auf Schadensersatz erstreckt sich auch auf immaterielle Schäden, die sich aus den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Schäden ergeben, soweit für Schäden dieser Art nach nationalem Recht eine Entschädigung verlangt werden kann.
- Dieser Artikel berührt nicht das nationale Recht über den Ersatz von Schäden im Rahmen anderer Haftungsregelungen.
Passende Erwägungsgründe
Erwägungsgrund 20, Erwägungsgrund 22, Erwägungsgrund 23, Erwägungsgrund 24, Erwägungsgrund 25